TfP kommt aus dem Englischem "Time for Prints". Die Arbeitszeit des Fotografen wird gegen die Rechte an den entstandenen Fotos verrechnet. Das Model erhält als Honorar die entstandenen Fotos. Diese Methode wird überwiegend bei kostenlosen Shootings verwendet.
Zur rechtlichen Absicherung und um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, wird immer ein Modellvertrag unterzeichnet, in dem Fotograf und Model ihre jeweiligen Absichten schriftlich festhalten.
Nein, das TfP Shooting ist für dich kostenlos!
Ich behalte mir jedoch vor, nicht jeden Bewerber zu nehmen. Als Gegenleistung für meine Arbeit erhalte ich, wie schon angesprochen, von Dir lediglich die Rechte zur Verwertung der Fotos.
In Ausnahmefällen und nach Absprache kann jedoch eine Kostenbeteiligung für Material, Miete, Reisekosten, etc. anfallen.
Solltest du, nach einem TfP-Shooting, vom geschlossenen TfP-Vertrag zurücktreten wollen, muss ich das Shooting aber in Rechnung stellen.
Nein. Bei einem TfP-Shooting biete ich DIR diesen Service KOSTENLOS an, den Du sonst bei anderen professionellen Fotografen sehr teuer bezahlen müsstest.
Du erhältst von mir die Fotos, die Du für Deine Sedcard oder Profile in sozialen Netzwerken verwenden kannst.
Am besten ist es wenn wir uns vorab zu einer Vorbesprechung treffen und uns darüber unterhalten was ich für Ideen habe und wie wir diese gemeinsam umsetzen können.
Ja. Jedes Bild wird entwickelt und der regulären Bearbeitung unterzogen.
Nein. Ich möchte meine Arbeiten natürlich entsprechend präsentieren, was nicht möglich ist wenn dabei die Fotorechte eingeschränkt werden.
Zudem würde es dem Grundgedanken eines TfP-Shootings widersprechen.
Nein, auch hier bleibt die Entscheidung mir allein vorbehalten.
Diese Entscheidung überlasse ich dir. Das heißt, du kannst mit deinem echten Namen genannt werden oder auch mit einem "Künstlernamen".
Ein Shooting dauert in der Regel ca. 2 bis 4 Stunden. Wenn Du gut bist und genügend Ideen vorhanden sind, kann es aber auch länger dauern. Du solltest auf jeden Fall ausreichend Zeit mitbringen, da ich auf keinen Fall unter Zeitdruck arbeiten möchte!
Grundsätzlich gilt: Für Dein Äußeres musst Du selbst sorgen. Es besteht aber die Möglichkeit eine Visagistin zu einem Shooting einzuplanen.
Diese Visagistin müsste jedoch unter Umständen von dir bezahlt werden.
In erster Linie natürlich als Portfolio auf meiner Homepage, sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram etc.) und für Sedcards. Bei einer kommerziellen Nutzung (bspw. Verkauf an eine Agentur) erhältst Du natürlich ein entsprechendes Honorar, sofern der Verkaufspreis eines Bildes über 150 Euro beträgt.
Nein, das TfP Projekt ist nur möglich, weil ich es privat mitfinanziere und kostenlos arbeiten. Da es sich hierbei aber um ein Freizeitprojekt handelt an dem ich Spaß habe, ist mir das Finanzielle bei der Umsetzung meiner Ideen nicht so wichtig, aber ich wehre mich auch nicht gegen eine Kostenbeteiligung.
Nein, aufgrund der schwierigen gesetzlichen Lage lehne ich Shootings mit Minderjährigen grundsätzlich ab.
TfP-Shootings biete ich an um meine Ideen umzusetzen. Deine Ideen kannst du mit einbringen, wenn sie sich mit meinen Ideen vereinbaren lassen sowie technisch mach- und umsetzbar sind. Wenn du ein Shooting möchtest das rein auf deine Ideen fokussiert ist musst du auch hier ein bezahltes Shooting wählen.
Ja, selbstverständlich. Allerdings darf die Person den Ablauf nicht stören. Wer stört, muss leider gehen!
Ja, ich habe hier keine Altersgrenze.
So wie Musik-CDs, DVDs oder Videos sind auch Fotos gesetzlich urheberrechtlich geschützt. Das Copyright schützt das Werk des Fotografen im wirtschaftlichen Sinne. Somit ist z.B. bei einer Veröffentlichung der Urheber immer zu benennen. Damit es zu keinen Streitigkeiten kommt oder gebe ich in der Regel meine Fotos immer mit einem entsprechenden Copyright im Bild an die Models heraus, so dass keine weitere Benennung nötig ist.
Das Recht am eigenen Bild ist eine Ausprägung des Persönlichkeitsrechts. Jeder Mensch darf selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Kontext Fotos von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG). Da so aber kein Fotograf Fotos veröffentlichen dürfte, werden Modelverträge geschlossen, die eine Übertragung dieser Rechte auf den Fotografen ermöglichen.
Bewerben kannst du dich über dieses Formular.